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So fängt es immer an…

Das hier hat mein Kollege zufällig im Netz gefunden:

Zivilisten im Auslandseinsatz

In dem Artikel geht es um ein kürzlich verabschiedetes Gesetz das es möglich macht die Helfer des roten Kreuzes auch auf Anforderung der Bundeswehr einzusetzen wenn es bei selbigen personell eng wird. Wenn man zum Beispiel auf zu vielen Bühnen dieser Welt unterwegs ist. So wie ich mich erinnere ist es hier in Deutschland doch aktuell recht ruhig.

Nicht nur das rote Kreuz ist mit diesem Gesetz
adressiert. Auch andere "freiwillige Hilfsorganisationen" namentlich
die JUH und das MHD. Dies kommt von der 1. Genfer Konvention in der
diese Dienste ausdrücklich zur Hilfe eingesetzt werden können und auch
durch diese geschützt sind.

In
Deutschland sind neben dem Deutschen Roten Kreuz als nationaler
Rotkreuz-Gesellschaft auch die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser
Hilfsdienst als freiwillige Hilfsgesellschaften nach Artikel 26
anerkannt.

So richtig Gedanken muss ich mir wohl erst machen wenn sich das Gesetz auf das 4. Genfer Abkommen bezieht.

Die
Anerkennung nach Artikel 63 gilt in Deutschland neben den bereits
beim Genfer Abkommen I genannten Organisationen auch für den
Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
e.V., das Technische Hilfswerk und die Feuerwehren.

Da ist meine Sicherheit wohl noch eine zeitlang gewährleistet.

Man
kann sich nun an dieser Stelle berechtigt fragen warum diese
Möglichkeit nun festgeschrieben wird. Grund hierfür muss sein das man
mehr Verletzte erwartet als bisher angenommen. Zum Beispiel weil man
mehr Soldaten im Kampfeinsatz hat und nun die Wahrscheinlichkeit steigt
das Kameraden verwundet werden. Schließlich wurde Anfang Oktober das
Kontingent der Bundeswehr von 3.500 auf 4.500 Mann erhöht. Frei nach
dem Motto das die Wahrscheinlichkeit einer Verwundung mit der Anzahl
der Kameraden steigt.

Allem Anschein nach nistet man sich am Hindukusch also "häuslich ein".

Eine andere mögliche Erklärung liefert ein Autor des Onlinemagazins Telepolis.

Ich
für meinen Teil kann nur sagen das ich die Erfahrung gemacht habe das
ein etablierter Prozess schneller bzw. effizienter durchlaufen werden
kann wenn er einmal bestimmt und festgeschrieben ist. Wenn es zum
Beispiel eine Regelung für einen Sachverhalt gibt ist schneller
entschieden als wenn ich immer wieder einen Einzelfall prüfen muss.
Jedes vernünftig arbeitende Unternehmen geht diesen Weg. Übertragen auf
dieses Gesetz bedeutet dies das die Regierung unter Umständen schnell
und effizient entscheiden muss das dem Sanitätspersonal der Bundeswehr
geholfen werden muss. Dies ist im Moment auch schon möglich. Allerdings
ist der Weg bis zu einem positiven Bescheid länger. Da würde ich, wäre
ich "Regierung" auch einen festgeschrieben weg gehen wollen.
Beamtenmühlen mahlen zwar langsam aber beständig wenn sie einmal
angeworfen sind.

Ich habe nur Angst das wir in eine Richtung
laufen die wir in unserer Geschichte schon mal gewählt haben. Auch
damals hat es damit angefangen das man Regeln geschaffen hat um
Katastrophen und den Schutz der Bürger besser Gewährleisten zu können.
Wozu es eigentlich gedacht war und wohin es geführt hat ist
mittlerweile hinlänglich bekannt.

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